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Volksbank Stormarn eG
BLZ: 20190109
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SCHUFA - Sicherheit für Kunde und Bank

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

Information ist alles: Die SCHUFA speichert über 440 Millionen Daten von mehr als 65 Millionen Menschen. Diese Daten sind Basis für Entscheidungen zum Beispiel von Banken, Händlern oder Handy-Anbietern. Was weiß die SCHUFA und welche Daten gibt sie weiter?

Bundes-Datenschutzgesetz

Grundlage für die Arbeit mit Datensätzen ist das Bundes-Datenschutzgesetz. Dieses regelt unter anderem, unter welchen Umständen Daten weitergegeben werden dürfen:

  • nur bei berechtigtem Interesse desjenigen, der die Information anfragt,
  • nur für Geschäfte in nennenswertem Umfang,
  • nur die Daten zu der Person, die mit dem anfragenden Unternehmen ein Vertragsverhältnis eingehen will oder bereits eines hat.

SCHUFA-Klausel

Im Kreditbereich müssen betroffene Personen über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken holen darüber hinaus auch das schriftliche Einverständnis hierfür von ihren Kunden ein. Damit entbindet die Person (Unterzeichner) den Kreditgeber von der Bankgeheimnis-Pflicht. Der Kreditgeber kann dann Daten über die Aufnahme und Abwicklung von Kreditgeschäften mit einem Verbraucher an die SCHUFA weitergeben.